Residencia, die Aufenthaltsgenehmigung auf Teneriffa

 

 

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Zeitweiliger Niederlassungsstop für Ausländer? 

 

Der Wochenspiegel, die kanarische Inselzeitung, hat in seiner Ausgabe 529 vom 23.4.2003 über das Thema ausführlich berichtet. 

 

 

 

Der kanarische Präsident Roman Rodriguez will die Türen so schnell wie möglich schließen.

Die Kanarischen Inseln verkraften keine weiteren Einwohner, und wenn wir weiterhin ein solches Bevölkerungswachstum dulden, können wir Probleme bekommen, unterstrich Manuel Lobo.

Das Expertenkomitee zum Thema Bevölkerung und Einwanderung hat erste Ergebnisse der Untersuchungen vorgelegt, die am 7. April 2003 definitiv abgeschlossen werden sollen. Sie empfahlen, bei der EU eine vorübergehende Einschränkung für den Erwerb von Zweitwohnsitzen auf den Inseln zu beantragen, um die von Regierungsseite als problematisch bezeichneten Zuwanderungszahlen einzudämmen.

Die Zuwanderungsquellen sind: Immigranten aus Europa und Festland Spanien, legale und illegale Immigranten aus Afrika und Iberoamerika sowie Kauf von Zweitwohnungen durch Canarios selbst.

Allein die Zahl der Deutschen, die Grundeigentum auf den Kanaren besitzen, werden auf 90.000 geschätzt.

Insbesondere auf Lanzarote sei das Bevölkerungswachstum allein durch die Zahl der ausländischen Sozialversicherten belegt: 37 % der Versicherten sind keine gebürtigen Canarios.

 

Das Expertenkomitee vertritt aber auch die Ansicht, man solle trotz der Problematik nicht vergessen, dass die Zuwanderung auch positive Auswirkungen hat. Der Wirtschaftsaufschwung der letzten Jahre wäre sonst nicht möglich gewesen.

 

 

Die Preise für Häuser und Wohnungen sind übrigens in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen.

 

Die Objekte kosten zur Zeit mehr als vergleichbare Objekte in Deutschland. Die Makler verkaufen inzwischen an den, der mehr bietet, als die Mitinteressenten.

Die Regierungspartei CC ist bemüht, in Brüssel einen zeitweiligen Niederlassungsstop zu erwirken, der nach EU-Gesetzgebung trotz des freien Niederlassungsrechts wirksam werden kann, wenn die Wirtschaft und die Zukunft einer EU-Region massiv bedroht ist.

 

Übrigens, von der Residencia, der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien, sind de facto folgende Gruppen befreit.

Staatsbürger von EU-Ländern, die entweder in Spanien arbeiten wollen, eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen oder in Spanien nach mindestens dreijähriger Tätigkeit das Pensionsalter erreicht haben oder Studenten. Familienangehörige in auf- oder absteigender Linie sind hier eingeschlossen.

 

Residenciapflichtig sind Bürger aus den EU-Staaten, die in ihrem Heimatland das Rentenalter erreicht haben und nun nach Spanien ziehen wollen.

 

Die von der Residenciapflicht befreiten Personen müssen sich in ihrer Gemeinde melden und das Empadronamiento beantragen. Damit gehen sie dann zu ihrem Polizeikommissionariat, das ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellt. Damit sind sie legal in Spanien gemeldet.

 

Residentenrabatte

Wer sich die Frage stellt, wie das mit den Residentenrabatten für die Ausländer in Zukunft gehandhabt wird, wenn diese keine Residencia mehr haben, der sollte ohne großes Aufsehen im Reisbüro seine neue Aufenthaltsbestätigung vorlegen und sehen, was passiert. Seit ausländische Residente3n jedoch seit Jahren in den Genuss dieser Subventionen kommen, sollte man tunlichst kein Aufheben davon machen, sondern sich freuen, wenn der Rabatt zugestanden wird.

 

 

Statistik

 

Am Stichtag 31.12.2001 lebten in Spanien insgesamt als Residente 1.109.060 Ausländer. Auf den Balearen waren davon 47.589 Ausländer registriert. Auf den Kanaren  waren 87.483 Ausländer registriert, davon 14.112 Deutsche.

    

 

       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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