
Last Minute Tipps zurück
Bei wirklichen Last Minute Angebote muss der Abreisetag innerhalb der nächsten 14 Tage liegen.
Direkt an der Quelle ist man, wenn man zum nächstgelegenen Flughafen fährt und dort die vielfältigen Angebote studiert. Auf Nachfrage erhält man in den meisten Fällen die Katalogseiten des Reiseveranstalters. Dort kann man sich von dem "Normalpreis" der Reise überzeugen.
Aber auch telefonisch lässt sich bei einigen Reisbüros am Flughafen schon einiges abfragen. Die Telefonnummern erfährt man meist unter der Sammeleintragung des Flughafens im Telefonbuch.
Bequemer ist es, die Last Minute Angebote in den Videotext-Seiten der Fernsehsender SAT1, Pro7 und RTL zu studieren.
Bei Buchung über Videotextangebote sollte man darauf achten, dass die Reise-Tickets gegen Nachnahme zugeschickt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man dem relativ anonymen Anbieter das Geld geschickt hat und leer ausgeht. Oder aber der Anbieter liegt nicht so sehr entfernt und man holt die Reiseunterlagen ab und bezahlt an Ort und Stelle.
Wir achten auf Hotels, die entweder relativ neu und deshalb nicht ausgebucht sind oder die sehr groß sind und unbedingt eine volle Auslastung anstreben.
Die meisten Last Minute Angebote sind jedoch keine Schnäppchen. Bestimmte Hotels, die offenbar schlecht zu verkaufen sind, tauchen immer wieder auf. Entweder sind sie schon etwas älter oder sie haben hinsichtlich Lage oder Strand einen Haken. Oder aber diese Hotels werden gerade ausgebaut oder erweitert.
Achten Sie bei Abschluss einer Reisebuchung, darauf dass man Ihnen die Übergabe eines Reisesicherungsscheines zusagt. Jeder hat einen Anspruch darauf. Dann ist man bei einer eventuellen Pleite des Veranstalters ziemlich sicher, dass man auch wieder zurückgeholt wird.
Bei kurzfristiger Buchung sollte der volle Reisepreis nur dann gezahlt werden, wenn man auch den Reisesicherungsschein ausgehändigt bekommt.
Bei höherer Gewalt kann man in bestimmten Fällen kostenfrei von einer Reise zurücktreten.
Die Stornogebühren bei Reiserücktritt sind je nach Veranstalter unterschiedlich hoch. Da sollte man schon vorab erfragen, wie hoch die Gebühren insbesondere im letzten Monat oder gar in der letzten Woche vor Reisebeginn liegen.
Unter Umständen kann man sich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sparen. Denn meist erhält man nur einen Teil der Stornogebühren erstattet.
Im Ausland gilt der gesetzliche Krankenschutz nur eingeschränkt. Kosten eines Krankenrücktransportes sind beispielsweise gar nicht abgedeckt. Es ist daher ratsam, einen privaten Auslandskrankenschutz abzuschließen. Achten Sie dabei auf die Vertragsbedingungen, denn manche enthalten sogenannte Ausländerklauseln. Der Krankenschutz gilt dann nicht für das Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie besitzen!
Bei allen Verbraucherzentralen soll eine
Broschüre: Recht auf Reisen erhältlich sein.
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