Beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Ha

ndgepäck

Offizielle Erklärung zu den erhöhten Luftsicherheitsmaßnahmen

"Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass Fluggäste ab Montag, dem 6. November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen. Die Europäische Union hat diese  neuen Sicherheitsvorschriften als Reaktion auf die in London am 10. August 2006 vereitelten Anschläge auf den Luftverkehr mittels flüssigen Sprengstoffen erlassen.
 
Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen.
 
Es wird geraten, sich bei den Fluggesellschaften und Flughäfen bzw. auf deren Internetseiten vor Reiseantritt über die Einzelheiten zu informieren." (So lautet die offizielle Darstellung des BMI.Bund.de)

Im TV äußerten sich einige Fluggäste empört, dass die im Handel erworbenen 1 Liter- Plastikbeutel, die einen Werbeaufdruck besaßen, bei der Kontrolle am Flughafen nicht akzeptiert wurden.

Wichtig ist also, dass der Beutel nicht größer als 20 x 20 cm sein darf und durchsichtig sein muss!
Geeignet sind handelsübliche Gefrierbeutel, die verschließbar sind und keinerlei Aufdrucke enthalten.

Was gehört in den Plastikbeutel?
Nach den neuen EU-Regeln gehören nicht nur Getränke oder Parfums, sondern auch Gel, Spray, Shampoo, Sonnenlotion, Öl, Cremes, Deoroller und Zahnpasta. Laut EU-Kommission fallen auch Lippenstifte oder Lipgloss darunter.

Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente, (z.B. Insulin) und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden. Die Notwendigkeit ist an den Kontrollstellen durch Belege (ein ärztliches Attest oder einen Ausweis) glaubhaft zu machen.
 
Nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen, etwa in den Duty-free Geschäften, erworben werden.

Die Beutel mit den Flüssigkeiten müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

 

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