Beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Ha
ndgepäck
Offizielle Erklärung zu den erhöhten Luftsicherheitsmaßnahmen
"Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass
Fluggäste ab Montag, dem 6. November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von
Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen.
Die Europäische Union hat diese neuen Sicherheitsvorschriften als Reaktion auf
die in London am 10. August 2006 vereitelten Anschläge auf den Luftverkehr
mittels flüssigen Sprengstoffen erlassen.
Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100
ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen
wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von
maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und
an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen.
Es wird geraten, sich bei den Fluggesellschaften und Flughäfen
bzw. auf deren Internetseiten vor
Reiseantritt über die Einzelheiten zu informieren." (So lautet die offizielle
Darstellung des BMI.Bund.de)
Im TV äußerten sich einige Fluggäste empört, dass die im Handel erworbenen 1 Liter- Plastikbeutel, die einen Werbeaufdruck besaßen, bei der Kontrolle am Flughafen nicht akzeptiert wurden.
Wichtig ist also, dass der
Beutel nicht größer als 20 x 20 cm sein darf und durchsichtig sein muss!
Geeignet sind handelsübliche
Gefrierbeutel, die verschließbar sind und keinerlei Aufdrucke enthalten.
Was gehört in den Plastikbeutel?
Nach den neuen EU-Regeln gehören nicht nur Getränke oder Parfums, sondern auch
Gel, Spray, Shampoo, Sonnenlotion, Öl, Cremes, Deoroller und Zahnpasta. Laut
EU-Kommission fallen auch Lippenstifte oder Lipgloss darunter.
Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente, (z.B. Insulin) und
Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während
des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden. Die Notwendigkeit ist an den
Kontrollstellen durch Belege (ein ärztliches Attest oder einen Ausweis) glaubhaft zu machen.
Nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen, etwa in den
Duty-free Geschäften, erworben werden.
Die Beutel mit den Flüssigkeiten müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.